Was wurde nachgebessert?
Klarere Ausnahme für Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind im Dienstleistungsbereich von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen – etwa kleine Dienstleister mit einfachem Online‑Shop oder Terminbuchung.
Übergangsfristen für Produkte und Terminals: Produkte, die bereits vor dem Stichtag im Markt sind, dürfen teils noch bis 2030 weiter genutzt werden; nicht barrierefreie Selbstbedienungsterminals sogar bis spätestens 2040 oder bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Präzisierung der „unverhältnismäßigen Belastung“: Unternehmen können sich im Einzelfall auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit berufen – müssen dies jedoch dokumentieren und gegenüber der Marktüberwachung begründen.
Warum kam es dazu?
Wirtschaftliche Realität kleiner Betriebe: Kleine Dienstleister sollen nicht an Dokumentations‑ und Umbaukosten scheitern.
Umsetzbarkeit komplexer Infrastrukturen: Banken, Verkehrsunternehmen oder Ticketanbieter können Automatenparks nicht „über Nacht“ austauschen; daher der lange Zeithorizont bis 2040.
Politischer Druck, das Gesetz praxistauglich zu machen: Statt eines „zweiten DSGVO‑Schocks“ will man Hürden absenken und Unternehmen Zeit für die Planung geben.
Wer profitiert?
Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich : Sie erhalten faktisch einen Freiraum. Kein unmittelbarer Zwang, Shop oder Buchungssystem barrierefrei zu machen, solange Umsatz und Mitarbeitendenzahl unter den Schwellen bleiben.
Betreiber komplexer Systeme: Banken, Verkehrs- und Ticketanbieter können Bestandsautomaten länger weiter nutzen und Barrierefreiheit mit regulären Modernisierungszyklen koppeln.
Mittelständische Unternehmen: Durch klarere Definitionen und FAQs (etwa der Bundesfachstelle) erhalten sie mehr Planungssicherheit, welche Angebote wirklich unter das BFSG fallen und wie Ausnahmen geprüft werden.
Welche Nachteile haben die Nachbesserungen?
Verzögerte Teilhabe : Für Menschen mit Behinderungen heißt jede zusätzliche Übergangsfrist: jahrelang weiter Barrieren – gerade bei Bankdiensten, Ticketautomaten oder Online‑Shops kleiner Anbieter.
Flickenteppich im Nutzererlebnis: Große Player müssen barrierefrei sein, Kleinstunternehmen nicht. Für Nutzer:innen ist kaum erkennbar, wann sie mit zugänglichen Angeboten rechnen können und wann nicht.
Risiko „Ausnahme als Ausrede“: Die Regelungen zu unverhältnismäßiger Belastung oder Kleinstunternehmen können missverstanden (oder bewusst überdehnt) werden – etwa wenn Unternehmen versuchen, Barrierefreiheit möglichst lange aufzuschieben.
Was heißt das für Unternehmen – und für dich als Gestalter:in?
- Jetzt Struktur und Workflows aufbauen, statt auf Ausnahmen zu hoffen.
- Projekte so planen, dass Barrierefreiheit wirtschaftlich sinnvoll in Relaunches und Modernisierungen integriert wird.
- Kommunikation nach innen und außen: Warum wir Barrierefreiheit nicht nur „wegen des Gesetzes“ machen, sondern als Qualitätsmerkmal und Teil von Nachhaltigkeit und Verantwortung.
Links zum Thema
Offizielle Infos & FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zum BFSG
Überblick und Praxisbeispiele zu Pflichten und Chancen für Unternehmen bei Aktion Mensch
Unser Fazit
Barrierefreiheit wird durch die Nachbesserungen nicht abgeschwächt, sondern zeitlich gestreckt, hauptsächlich für Kleinstunternehmen und komplexe Infrastrukturen. Für Nutzer:innen mit Behinderungen bedeutet das leider: Echte Teilhabe kommt in manchen Bereichen später. Für alle anderen Organisationen ist die Botschaft klar: Jetzt saubere Accessibility‑Strategien und Workflows aufsetzen, statt auf Ausnahmen zu setzen. Sie sind die Ausnahme, nicht der Plan.
Bei amselrehhase entwickeln und prüfen wir barrierefreie Corporate Designs. Buchen Sie uns für barrierefreie Kommunikationsmittel! Schreiben Sie uns eine E‑Mail!
amselrehhase | 12.02.2026
Vereinfachte Zusammenfassung
Chance oder Rückschritt? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde nachgebessert. Erstmals werden auch private Unternehmen verpflichtet, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ausnahmen wurden geschärft, Übergangsfristen verlängert und Pflichten für Kleinstunternehmen konkretisiert.



