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Barriere-Freiheit ist Design

Barriere­frei – aber bitte schön!

Seit 2025 gilt das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG). Damit gehen tech­ni­sche und gestal­te­ri­sche Anfor­de­run­gen einher. Diese wirken sich auf die Art und Weise, wie wir gestal­ten, aus und ver­än­dern das Design – eine span­nende Zeit für Gestal­ter und Designer. 

Wer die Regeln kennt, weiß mit ihnen umzugehen.

Die WCAG for­mu­lie­ren 4 Grundprinzipien:

    1. Wahr­nehm­bar: Inhalte und Bedien­ele­mente sollen so gestal­tet sein, dass Men­schen sie wahr­neh­men können.
    2. Bedien­bar: Was auf dem Bild­schirm pas­siert, muss sich zuver­läs­sig steu­ern lassen – mit Maus, Tas­ta­tur, Screen­rea­der oder Touch.
    3. Ver­ständ­lich: Spra­che, Struk­tur und Rück­mel­dun­gen der Ober­flä­che sollen klar sein, damit Men­schen wissen, wo sie sind und was als Nächs­tes passiert.
    4. Robust: Inhalte sollen so kon­zi­piert sein, dass sie in unter­schied­li­chen Brow­sern, auf ver­schie­de­nen Gerä­ten und mit assis­ti­ven Tech­no­lo­gien stabil funktionieren.

Barriere­freiheit fängt nicht bei der tech­ni­schen Umset­zung an, son­dern beim Planen und Gestal­ten der Inhalte. Struk­tur und Ver­ständ­lich­keit sind hier gute Kriterien.

Bar­rie­re­freie Gestal­tung heißt nicht Ver­zicht auf schöne Gestal­tung. Im Gegen­teil: Klare Kon­traste, gut les­bare Schrif­ten und eine durch­dachte Struk­tur schaf­fen Ruhe, Ori­en­tie­rung und machen Inter­faces oft ästhe­ti­scher für alle. Wenn wir Barriere­freiheit von Anfang an als Gestal­tungs­auf­gabe und nicht als Pflicht­übung denken, ent­ste­hen digi­tale Pro­dukte, die sowohl tech­nisch zugäng­lich als auch visu­ell über­zeu­gend sind. Das ist die Auf­gabe und Her­aus­for­de­rung für uns Gestalter:innen und passt her­vor­ra­gend zu unse­rem Ansatz form is function”.

Hat Barriere­freiheit auch Vor­teile für mich?

Ja! Bar­rie­re­freie Inhalte sind logisch struk­tu­riert und unter­lau­fen vor ihrer Ver­öf­fent­li­chung einer tech­ni­schen Kon­trolle. Damit ist Schluss mit Wild­wuchs und unent­schlos­se­nen Gestal­tun­gen. Die Vor­teile auf einen Blick:

  • Bar­rie­re­freie Gestal­tung ermög­licht Men­schen mit Behin­de­run­gen die Nut­zung und auch älte­ren Men­schen, Per­so­nen mit tem­po­rä­ren Ein­schrän­kun­gen oder gerin­ger Medi­en­kom­pe­tenz. Das bringt eine grö­ßere Reich­weite und mehr Nutzer!

  • Klare Struk­tur, gute Kon­traste, ver­ständ­li­che Spra­che und logi­sche Navi­ga­tion ver­bes­sern die Nut­zer­freund­lich­keit ins­ge­samt. Barriere­freiheit ist im Kern gutes UX-Design.

  • Struk­tu­rierte Inhalte, seman­ti­sches HTML, Alt-Texte und klare Hier­ar­chien helfen Such­ma­schi­nen beim Ver­ständ­nis. Barriere­freiheit stärkt indi­rekt die Sicht­bar­keit bei Google und erzielt somit eine bes­sere SEO-Performance.

  • Unter­neh­men zeigen gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung (CSR). Inklu­sion wird zuneh­mend als Qua­li­täts­merk­mal wahr­ge­nom­men. Das poliert das Image.

  • Sie errei­chen mehr poten­zi­elle Kund:innen und haben gerin­gere Sup­port­an­fra­gen durch kla­rere Nutzerführung.

  • Digi­tale Stan­dards (WCAG, EN 301 549) werden zuneh­mend ver­pflich­tend. Wer früh­zei­tig umsetzt, spart spä­tere Kosten.

  • Durch Gesetze wie das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) und das Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz (BGG) ent­ste­hen ver­bind­li­che Anfor­de­run­gen. Barriere­freiheit redu­ziert Abmahn- und Haftungsrisiken.

„Wir sind doch Kleinstunternehmen, oder?“ Diesen Satz höre ich beim BFSG manchmal und oft ohne belastbare Zahlen dahinter. Wenn du prüfen willst, ob du dich auf die Kleinstunternehmens-Ausnahme berufen kannst, brauchst du im Kern zwei Dinge: ehrliche Mitarbeiterzahlen und echte Finanzdaten. 1. Mitarbeitende richtig zählen Es geht nicht nur um „Köpfe“, sondern um Vollzeitäquivalente: Vollzeit = 1 Teilzeit, Minijob, Werkstudis = anteilig Geschäftsführung zählt mit Externe Freelancer:innen zählen in der Regel nicht als Beschäftigte Ergebnis: Liegt dein rechnerischer Wert bei weniger als 10 Beschäftigten, passt Kriterium Nummer eins. 2. Umsatz/Bilanzsumme im Blick Dann schaust du dir das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr an: Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme Grenze: maximal 2 Mio. Euro Wichtig: Einmal darüber kann bedeuten, dass du künftig nicht mehr als Kleinstunternehmen giltst, also regelmäßig prüfen und mit dem Steuerbüro sprechen. Nur wenn beide Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind, fällst du unter die BFSG-Ausnahme für Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich. Bist du darüber, gilt: Willkommen in der vollen Barrierefreiheitspflicht. Und wie immer: Auch wenn du formal ausgenommen bist, barrierefrei ist kein Luxus, sondern gute Usability für alle. Wenn du willst, kann ich in einem weiteren Beitrag einmal typische Rechenbeispiele (Agentur, kleiner Online-Shop, Praxis, Solo-Selbstständige) durchspielen. #BFSG #KMU #DigitaleBarrierefreiheit Illustration zum BFSG: eine Checkliste mit Paragrafenzeichen und Symbol für Barrierefreiheit. Schwarz auf gelbem Hintergrund.

Für wen gelten die Anfor­de­run­gen im BFSG?

Die Anfor­de­run­gen des BFSG gelten bran­chen­über­grei­fend für Unter­neh­men, die bestimmte bar­rie­re­frei­heits­re­le­vante Pro­dukte oder Dienst­leis­tun­gen für Ver­brau­cher anbie­ten, etwa Hard­ware, Soft­ware und digi­tale Dienste. Aus­nah­men gibt es nur für bestimmte Kleinst­un­ter­neh­men, die Dienst­leis­tun­gen erbrin­gen (weni­ger als 10 Beschäf­tigte und höchs­tens 2 Mil­lio­nen Euro Jah­res­um­satz). Aber was bedeu­tet das für unsere Kunden? 

Im Prin­zip müssen alle digi­ta­len Ver­öf­fent­li­chun­gen barriere­frei sein, also auch PDFs, die zum Down­load ange­bo­ten werden. 

Von optio­nal zu Pflicht und Qualitätsmerkmal

Ursprüng­lich ver­stand man Acces­si­bi­lity im Web vor allem als frei­wil­lige Ver­bes­se­rung, oft getrie­ben von ein­zel­nen enga­gier­ten Entwickler:innen. Heute ist digi­tale Barriere­freiheit recht­lich ver­an­kert, in vielen Bran­chen ver­pflich­tend und wird zugleich als Teil guter User Expe­ri­ence, Mar­ken­ver­ant­wor­tung und Such­ma­schi­nen­freund­lich­keit gesehen.

Unser Ser­vice

  • Wir bera­ten Sie zu bar­rie­re­freien Web­sei­ten und Dokumenten.
  • Wir setzen diese auch gerne für Sie um. 
  • Wir unter­stüt­zen Sie bei der Pla­nung und Ent­wick­lung der Inhalte und Formate.

Schrei­ben Sie uns ein­fach per E‑Mal an: kontakt@amselrehhase.de

Blog

In unse­rem Blog schrei­ben wir über digi­tale Barriere­freiheit und geben Tipps dazu. Schauen Sie mit uns hinter die Kulis­sen. Viel Ver­gnü­gen beim Lesen! Alle Bei­träge finden Sie auf unse­rer Blog-Seite.

Die Wei­ter­bil­dung zum Frontend-Entwickler strei­chen wir aus dem Port­fo­lio, weil das bald alles die KI macht.“ Dieser Satz klingt modern, ist aber das Gegen­teil und eher eine Ein­la­dung zur Qua­li­fi­ka­ti­ons­lü­cke. KI ver­än­dert Frontend-Entwicklung, aber sie macht sie nicht über­flüs­sig. Ent­schei­dend wird, wer beides kann: Front­end und KI.

Ein klick­ba­res Bei­trags­bild ohne Text ist kein Design­pro­blem, son­dern ein Accessibility-Fehler. Warum leere Overlay-Links in Ele­men­tor gegen WCAG 2.4.4 ver­sto­ßen und wie man sie sauber mit aria-label löst.

Wahr­neh­mung von Sehen­den versus Hören­den im Web­de­sign: Wie visu­elle Scan­ner und text­ba­sierte Nutzer:innen unter­schied­lich wahr­neh­men und wie barriere­freies Design durch Zwei-Sinnes-Redundanz alle abdeckt (BFSG/WCAG).

Warum wir?

Wir gehen den Weg zur digi­ta­len Barriere­freiheit schon eine Weile, getreu unse­rem Motto form is func­tion”. Mit dem Lan­des­pro­gramm Men­to­ring, einem Pro­jekt der Ber­li­ner Senats­ver­wal­tung, hatten wir 2013 begon­nen, das Cor­po­rate Design, die Programm-Webseite und Doku­mente barriere­frei umzu­set­zen. Damals kann­ten wir weder den PAC noch Prüf­t­ools für Web­sei­ten. Die IT der Senats­ver­wal­tung fun­gierte als Prüf­stelle. Schritt für Schritt hatten wir uns damals in das für uns neue Thema ein­ge­ar­bei­tet und uns inzwi­schen eine Exper­tise zu diesem Thema aufgebaut. 

Seit­dem haben wir in vielen Pro­jek­ten Erfah­run­gen sam­meln können und Lösun­gen ent­wi­ckelt. Digi­tale Barriere­freiheit liegt uns am Herzen! 

Kon­takt

Buchen Sie uns!

Sie möch­ten Inhalte, die wirk­lich ver­stan­den und genutzt werden? Ihre Web­site, Ser­vices oder Mate­ria­lien sollen Men­schen besser durch den Alltag mit Ver­wal­tung, Bil­dung oder Unter­neh­men beglei­ten? Sie haben viele Inhalte, aber es fühlt sich bisher nicht rund an?

Schrei­ben Sie uns! Wir unter­stüt­zen Sie dabei, Ihre Ange­bote klar zu struk­tu­rie­ren und nut­zer­freund­lich umzu­set­zen. Von ein­zel­nen Pro­jek­ten bis Full-Service – wir sind gerne Part­ner an Ihrer Seite.

Fragen Sie uns mit einer  E‑Mail!

Sie tele­fo­nie­ren lieber? Kein Pro­blem. Rufen Sie uns an: +49 30 29770366

Ver­ein­fachte Zusammenfassung

Barriere­freiheit ist für uns selbst­ver­ständ­lich. Wir ent­wi­ckeln klare, gut nutz­bare Designs nach WCAG und BFSG. Das erleich­tert Men­schen den Zugang und gibt Unter­neh­men Sicht­bar­keit, Reich­weite und Rechtssicherheit.