Was für ein Wort! Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wer denkt sich so etwas aus? Ist das barrierefrei? Bitte sprechen Sie nach: „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“. Na, ging das gut? Oder gehört das Wort eher in die Kategorie Zungenbrecher und ist schwer lesbar? Aber zur Sache:
Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit wird erstmals auch für die Privatwirtschaft verbindlich geregelt, dass digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein müssen.
Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und betrifft unter anderem:
Webseiten und Onlineshops
Apps
E‑Books
digitale Kommunikationstools und Services
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Angebote auch von Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen ohne Hürden genutzt werden können – z. B. durch Tastaturnavigation, Screenreader-Unterstützung oder ausreichende Farbkontraste.
Warum das wichtig ist
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Faktor für Nutzerfreundlichkeit, Reichweite und SEO. Wer frühzeitig handelt, macht seine digitalen Angebote zukunftssicher und öffnet sie einer größeren Zielgruppe.
Nützliche Links
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zum Nachlesen
Wie wir unterstützen
Bei amselrehhase beraten und begleiten wir Unternehmen bei der Umsetzung: von der Prüfung bestehender Webseiten über Audits nach WCAG und EN 301 549 bis hin zur barrierefreien Neugestaltung. So stellen wir sicher, dass digitale Angebote den Anforderungen des BFSG entsprechen – und dabei für alle Menschen zugänglich sind. Fragen Sie uns!
amselrehhase | 12.08.2024



