amselrehhase – form is function | kontakt@amselrehhase.de

BFSG 2025

Paragraphenzeichen mit Symbol für Barrierefreiheit
Ab 28. Juni 2025 macht das BFSG digitale Barrierefreiheit zur Pflicht: Viele Produkte und Services müssen dann für alle Menschen nutzbar sein.
2 Min. Lesezeit

Der Weg zum Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz – was Unter­neh­men jetzt wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutsch­land das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG). Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie über Bar­rie­re­frei­heits­an­for­de­run­gen für Pro­dukte und Dienst­leis­tun­gen um und ver­pflich­tet viele Unter­neh­men, ihre digi­ta­len Ange­bote barriere­frei zu gestal­ten. Doch was bedeu­tet das kon­kret und wen betrifft es?

Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG schreibt vor, dass digi­tale Pro­dukte und Dienst­leis­tun­gen so gestal­tet sein müssen, dass sie von allen Men­schen, unab­hän­gig von Ein­schrän­kun­gen, genutzt werden können. Dazu gehö­ren u. a.:

  • Web­sei­ten und Onlineshops

  • mobile Apps

  • E‑Books und digi­tale Dokumente

  • Kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienste

  • Bank­dienst­leis­tun­gen und Ticketautomaten

Die Grund­lage bildet der euro­päi­sche Euro­pean Acces­si­bi­lity Act, der in allen EU-Mitgliedsstaaten für ein­heit­li­che Stan­dards sorgt.

Wen betrifft das Gesetz?

Das BFSG rich­tet sich an:

  • Unter­neh­men, die digi­tale Dienst­leis­tun­gen anbie­ten (z. B. E‑Commerce, Banken, Mobilitätsanbieter)

  • Her­stel­ler digi­ta­ler Pro­dukte (z. B. E‑Reader, Automaten)

  • Anbie­ter öffent­li­cher Infor­ma­tio­nen und Services

Aus­ge­nom­men sind in Teilen kleine Unter­neh­men mit weni­ger als zehn Mitarbeitenden.

Warum jetzt handeln?

Unter­neh­men, die ihre Ange­bote recht­zei­tig auf digi­tale Barriere­freiheit umstel­len, pro­fi­tie­ren gleich mehrfach:

  • Rechts­si­cher­heit ab 2025

  • bes­sere Nut­zer­freund­lich­keit für alle Kund:innen

  • grö­ßere Reich­weite, da bar­rie­re­freie Ange­bote mehr Men­schen erreichen

  • stär­ke­res Image durch gelebte Inklu­sion und Verantwortung

Nütz­li­che Links

Unser Fazit

Das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz 2025 ist mehr als eine Pflicht – es ist eine Chance. Unter­neh­men, die früh­zei­tig han­deln, sichern sich Wett­be­werbs­vor­teile und schaf­fen eine digi­tale Umge­bung, die wirk­lich für alle zugäng­lich ist. 

Bei amsel­reh­hase unter­stüt­zen wir Unter­neh­men mit Audits, Bera­tung und Umset­zung, damit Web­sei­ten, Doku­mente und digi­tale Ser­vices den Anfor­de­run­gen des BFSG entsprechen.

amsel­reh­hase | 28.05.2025

Ver­ein­fachte Zusammenfassung

Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutsch­land ein neues Gesetz. Es heißt Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz, kurz BFSG. Das Gesetz sagt: Viele digi­tale Ange­bote müssen so sein, dass alle Men­schen sie gut benut­zen können – etwa Web­sei­ten, Apps, Online-Shops oder Geld‑ und Ticket­au­to­ma­ten. Das BFSG gilt für Firmen, die solche Pro­dukte ver­kau­fen oder digi­tale Dienste anbie­ten. Sehr kleine Firmen haben manch­mal Aus­nah­men. Wer früh mit Barriere­freiheit beginnt, hat weni­ger Stress mit Fris­ten und Prü­fun­gen – und macht es Kund:innen leich­ter, Ange­bote zu finden, zu ver­ste­hen und zu bedienen.

Lesen Sie weitere Blog-Artikel

Im amselrehhasen-Blog lesen Sie Artikel zu Themen wie digitale Barrierefreiheit, Typografie, Contenterstellung und mehr.