Der Weg zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – was Unternehmen jetzt wissen müssen
Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um und verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Doch was bedeutet das konkret und wen betrifft es?
Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG schreibt vor, dass digitale Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein müssen, dass sie von allen Menschen, unabhängig von Einschränkungen, genutzt werden können. Dazu gehören u. a.:
Webseiten und Onlineshops
mobile Apps
E‑Books und digitale Dokumente
Kommunikationsdienste
Bankdienstleistungen und Ticketautomaten
Die Grundlage bildet der europäische European Accessibility Act, der in allen EU-Mitgliedsstaaten für einheitliche Standards sorgt.
Wen betrifft das Gesetz?
Das BFSG richtet sich an:
Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten (z. B. E‑Commerce, Banken, Mobilitätsanbieter)
Hersteller digitaler Produkte (z. B. E‑Reader, Automaten)
Anbieter öffentlicher Informationen und Services
Ausgenommen sind in Teilen kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden.
Warum jetzt handeln?
Unternehmen, die ihre Angebote rechtzeitig auf digitale Barrierefreiheit umstellen, profitieren gleich mehrfach:
Rechtssicherheit ab 2025
bessere Nutzerfreundlichkeit für alle Kund:innen
größere Reichweite, da barrierefreie Angebote mehr Menschen erreichen
stärkeres Image durch gelebte Inklusion und Verantwortung
Nützliche Links
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zum Nachlesen
Unser Fazit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 ist mehr als eine Pflicht – es ist eine Chance. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich Wettbewerbsvorteile und schaffen eine digitale Umgebung, die wirklich für alle zugänglich ist.
Bei amselrehhase unterstützen wir Unternehmen mit Audits, Beratung und Umsetzung, damit Webseiten, Dokumente und digitale Services den Anforderungen des BFSG entsprechen.
amselrehhase | 28.05.2025
Vereinfachte Zusammenfassung
Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland ein neues Gesetz. Es heißt Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Das Gesetz sagt: Viele digitale Angebote müssen so sein, dass alle Menschen sie gut benutzen können – etwa Webseiten, Apps, Online-Shops oder Geld‑ und Ticketautomaten. Das BFSG gilt für Firmen, die solche Produkte verkaufen oder digitale Dienste anbieten. Sehr kleine Firmen haben manchmal Ausnahmen. Wer früh mit Barrierefreiheit beginnt, hat weniger Stress mit Fristen und Prüfungen – und macht es Kund:innen leichter, Angebote zu finden, zu verstehen und zu bedienen.



