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Kleinst­un­ter­neh­men und BFSG

Illustration zum BFSG: eine Checkliste mit Paragrafenzeichen und Symbol für Barrierefreiheit. Schwarz auf gelbem Hintergrunf.
BFSG-Ausnahme für Kleinstunternehmen: So berechnest du FTE (Mitarbeiter) und Umsatz/Bilanz richtig. Mit Rechenbeispielen, Fallstricken und Checkliste rechtssicher durchstarten.
3 Min. Lesezeit

Kleinst­un­ter­neh­men und BFSG-Ausnahmen: So rech­nest du rich­tig ab

Viele Solo-Selbstständige, kleine Agen­tu­ren und Mini-Shops atmen auf: Kleinst­un­ter­neh­men sind doch vom BFSG aus­ge­nom­men, oder?“ Nicht so schnell. Die Aus­nahme ist real, aber eng gefasst und streng defi­niert. Hier die fak­ten­ba­sierte Anlei­tung, wie du prüfst, ob du wirk­lich dar­un­ter­fällst, inklu­sive Fall­stri­cke, die ich aus der Praxis kenne.

1. Die recht­li­che Grund­lage: Wann gilt die Ausnahme?

Das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) setzt den Euro­pean Acces­si­bi­lity Act um und for­dert ab 28. Juni 2025 Barriere­freiheit (WCAG 2.1 AA/EN 301 549) für bestimmte Dienst­leis­tun­gen wie E‑Commerce. Kleinst­un­ter­neh­men sind jedoch aus­ge­nom­men – aber nur im Dienst­leis­tungs­be­reich (z. B. Web­sites mit Shop-Funktion). Das gilt nicht für Pro­dukte wie Apps oder Hardware.

Kern­kri­te­rien (§ 146 GewO i. V. m. BFSG):
Du musst beide Schwel­len gleich­zei­tig unterschreiten:

  • Weni­ger als 10 Beschäf­tigte (Voll­zeit­äqui­va­lente, FTE).
  • Jah­res­um­satz UND Bilanz­summe maxi­mal 2 Mil­lio­nen Euro (jeweils für das letzte abge­schlos­sene Geschäftsjahr).

Fälltst du in einem Jahr drüber, ver­lierst du die Aus­nahme und das poten­zi­ell dau­er­haft, solange du nicht wieder unterschreitest.

2. Schritt-für-Schritt: Beschäf­tigte zählen (FTE-Rechnung)

Nicht Kopf­zäh­lung, son­dern antei­lige Vollzeitäquivalente:

Bei­spiele zur Umrech­nung von Arbeits­zeit in FTE (Full-Time Equivalent)
Kate­go­rieZähl­weiseBei­spiel
Voll­zeit­kraft1 FTE1 Mitarbeiter/in mit 40 Std./Woche (Quelle: Händlerbund)
Teil­zeit (20 Std.)0,5 FTEEine Kraft mit Halbtagsvertrag
Mini­job (10 Std.)0,25 FTEAus­hilfe für 10 Stunden/Woche
Geschäfts­füh­rung1 FTEDu als Inhaber/in zählst voll mit
Freelancer/ExterneNicht mit­ge­zähltAgen­tur, Dienst­leis­ter (außer fest ange­stellt) (Quelle: Bun­des­fach­stelle Barrierefreiheit)
Werkstudent/in (15 Std.)0,375 FTECa. 15/40 Stunden

Formel: FTE = Stun­den pro Woche der Person je 40 Stun­den mal Anzahl Per­so­nen.
Bei­spiel­rech­nung: (1 FTE) + 1 Teil­zeit (0,5) + 1 Mini­job­ber (0,25) = 1,75 FTE → unter 10, Aus­nahme möglich.

Tipp: Hole Bilanz und Lohn­ab­rech­nun­gen heraus und rechne mit deinem Steu­er­be­ra­ter nach. Sai­so­nale Schwan­kun­gen? Durch­schnitt über das Jahr!

3. Umsatz und Bilanz­summe prüfen

  • Umsatz: Brut­to­um­satz aus der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung (GuV), letz­tes Geschäftsjahr.

  • Bilanz­summe: Aktiva-Seite der Bilanz (ohne Ausgleichsposten).

  • Grenze: Beide ≤ 2 Mio. € ODER – warte, nein: Es reicht, wenn min­des­tens einer die Grenze unter­schrei­tet? Falsch! Beide müssen passen.

Häu­fi­ger Fehler: Du schaust nur auf Umsatz, igno­rierst Bilanz­summe (bei­spiels­weise hohe Immo­bi­li­en­werte). Oder: Du ver­gleichst mit Kleinunternehmen-Kriterien (Umsatz 600.000 Euro), die hier nicht gelten.

Bei­spiel­rech­nung:

Bei­spiel­hafte Schwel­len­werte zu Umsatz und Bilanzsumme
JahrUmsatzBilanz­summeAus­nahme?
20241,8 Mio. €1,5 Mio. €Ja (Quelle: Händlerbund)
20252,2 Mio. €1,9 Mio. €Nein, Umsatz überschritten!

4. Fall­stri­cke und Praxis-Tipps

  • Wachs­tums­kil­ler: Ein gutes Jahr wirft dich aus der Aus­nahme – plane recht­zei­tig Barriere­freiheit ein.

  • Grup­pen­un­ter­neh­men: Addiere FTE/Umsatz/Bilanz aller ver­bun­de­nen Unternehmen!

  • Grup­pen­un­ter­neh­men: Addiere FTE/Umsatz/Bilanz aller ver­bun­de­nen Unternehmen!

  • Kein Frei­fahrt­schein: Auch ohne Pflicht boos­tet Usa­bi­lity, Con­ver­sion und Image.

Urba­ner Reality-Check: Dein Shop mit 9 Free­lan­cern? Zählt nicht, aber die 2 Mini­job­ber schon. Rechne nach, bevor die erste Mah­nung kommt.

5. Nächste Schritte für dich

  1. Bilanz 2024/2025 rausholen.

  2. FTE-Tabelle bauen (Excel hilft).

  3. Steu­er­be­ra­ter fragen: Bin ich Kleinst­un­ter­neh­men nach § 146 GewO?“

  4. Doku­men­tie­ren – für den Fall der Behördenkontrolle.

So stellst du sicher: Ent­we­der Aus­nahme (und du sparst), oder du inves­tierst clever in BFSG-Fitness.

Unser Fazit

Die BFSG-Ausnahme für Kleinst­un­ter­neh­men ist eine echte Ent­las­tung – aber nur, wenn du unter 10 FTE und 2 Mil­lio­nen Euro Umsatz/Bilanz bleibst. Ein Wachs­tums­schub kann sie dir schnell nehmen.

Tipp: Plane trotz­dem ab jetzt barriere­frei. WCAG 2.1 AA ist nicht nur Recht, son­dern smar­tes Busi­ness: höhere Con­ver­sion, bes­sere UX, posi­ti­ves Image. Fang klein an, mit Alt-Texten, Kon­trast und Tas­ta­tur, und ska­liere später naht­los mit. Inklu­sion zahlt sich immer aus.

Bei amsel­reh­hase ent­wi­ckeln und prüfen wir bar­rie­re­freie Pro­jekte. Buche uns für bar­rie­re­freie Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel! Schreibe uns eine E‑Mail!

amsel­reh­hase | 12.02.2026

Ver­ein­fachte Zusammenfassung

Kleinst­un­ter­neh­men (unter 10 Mitarbeiter-Jobs und maxi­mal 2 Mil­lio­nen Euro) sind oft vom BFSG aus­ge­nom­men. Rechne genau: Voll­zeit zählt voll, Teil­zeit antei­lig. Check mit Steuerberater!

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