amselrehhase – form is function | kontakt@amselrehhase.de

Herz­li­chen Glück­wunsch, BFSG. Du bist jetzt ein Jahr alt.

Illustration auf gelbem Hintergrund: Auf einer Torte brennt eine Geburtstagskerze und darunter stehen die Buchstaben "BFSG" mit dem Symbol für Barrierefreiheit.
Ein Jahr BFSG: Was Unternehmen gelernt haben, welche Fehler bleiben und warum Barrierefreiheit weit mehr ist als ein technischer Prüfbericht.
5 Min. Lesezeit

Was Unter­neh­men im ersten Jahr digi­ta­ler Barriere­freiheit gelernt haben

Vor einem Jahr trat das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz in Kraft.

Viele Unter­neh­men reagier­ten darauf wie Men­schen auf den ersten warmen Früh­lings­tag: Man wusste, dass er kommen würde. Man hatte mona­te­lang dar­über gespro­chen. Und trotz­dem waren einige überrascht.

Seit­dem wurde geprüft, getes­tet, doku­men­tiert, dis­ku­tiert und zer­ti­fi­ziert. Es wurden Accessibility-Tools instal­liert, Work­shops besucht und Prüf­be­richte erstellt. Es wurden hek­ti­sche E‑Mails ver­schickt, Zustän­dig­kei­ten defi­niert und gele­gent­lich Men­schen gefragt, was genau eigent­lich ein Screen­rea­der ist.

Ein Jahr später kann man sagen:

  • Das Gesetz lebt.
  • Die Web­sei­ten auch.
  • Und manche Pro­bleme ebenfalls.

Die erste große Erkennt­nis: Man kann Barriere­freiheit nicht kaufen wie einen Bürostuhl

Viele Unter­neh­men gingen an das Thema heran wie an eine neue Kaffeemaschine.

Man braucht eine.

Man bestellt eine.

Jemand instal­liert sie.

Fertig.

Leider funk­tio­niert Barriere­freiheit nicht so.

Es stellte sich heraus, dass ein Widget auf der Web­site nicht auto­ma­tisch sämt­li­che Pro­bleme löst. Eine über­ra­schende Erkennt­nis, die für Men­schen mit Behin­de­run­gen unge­fähr so über­ra­schend war wie Regen im November.

Trotz­dem war die Hoff­nung weit verbreitet:

Wir instal­lie­ren dieses Tool und dann ist die Web­site barrierefrei.“

Das war etwa so rea­lis­tisch wie die Annahme, ein Fit­ness­arm­band würde auto­ma­tisch Sport treiben.

Die zweite Erkennt­nis: Das Pro­blem waren selten die Entwickler

Vor dem BFSG glaub­ten viele, Barriere­freiheit sei haupt­säch­lich eine tech­ni­sche Herausforderung.

Heute wissen wir:

Die Tech­nik ist oft der ein­fa­chere Teil.

Die eigent­li­chen Schwie­rig­kei­ten liegen dort, wo Inhalte entstehen.

In PDFs.

In For­mu­la­ren.

In Tabel­len.

In kryp­ti­schen Link­tex­ten wie Mehr erfahren“.

Oder in Über­schrif­ten, die aus­se­hen wie Über­schrif­ten, aber tech­nisch keine sind.

Der Quell­code war häufig besser vor­be­rei­tet als die Orga­ni­sa­tion selbst.

PDFs – die letzte Bas­tion des digi­ta­len Widerstands

Wenn es einen Gewin­ner des ersten BFSG-Jahres gibt, dann ist es die PDF.

Kein ande­res Doku­ment hat so kon­se­quent bewie­sen, dass man auch im Jahr 2026 noch krea­tive Wege finden kann, Infor­ma­tio­nen unzu­gäng­lich zu machen.

Viele Unter­neh­men inves­tier­ten erheb­li­che Summen in ihre Websites.

Anschlie­ßend stell­ten sie die­sel­ben Infor­ma­tio­nen als schlecht getaggte PDF-Datei zum Down­load bereit.

Das ist unge­fähr so, als würde man einen bar­rie­re­freien Haus­ein­gang bauen und direkt dahin­ter eine Leiter aufstellen.

Die erstaun­li­che Kar­riere des Alternativtextes

Kaum ein Begriff hat in den letz­ten Jahren einen sol­chen Auf­stieg erlebt.

Früher wusste außer­halb spe­zia­li­sier­ter Kreise kaum jemand, was ein Alter­na­tiv­text ist.

Heute dis­ku­tie­ren Mar­ke­ting­ab­tei­lun­gen darüber.

Das allein ist bemerkenswert.

Weni­ger bemer­kens­wert sind manche Ergebnisse.

Bild123_final_final_neu.jpg“ ist kein Alternativtext.

Ebenso wenig wie:

Bild.“

Oder:

Foto von Menschen.“

Die gute Nach­richt ist: Viele Unter­neh­men beschäf­ti­gen sich inzwi­schen über­haupt mit dem Thema.

Die schlechte Nach­richt ist: Manche Alter­na­tiv­texte lesen sich, als wären sie von einer gelang­weil­ten Büro­klam­mer geschrie­ben worden.

Die dritte Erkennt­nis: Accessibility-Tools sind keine Wahrsager

Auto­ma­ti­sche Prüf­werk­zeuge sind nützlich.

Sie finden Fehler.

Viele Fehler.

Aber sie können nicht erken­nen, ob Men­schen etwas verstehen.

Ein Tool kann messen, ob ein Kon­trast­wert stimmt.

Es kann nicht beur­tei­len, warum jemand auf einer Web­site nicht findet, wonach er sucht.

Es kann prüfen, ob Über­schrif­ten vor­han­den sind.

Es kann nicht beur­tei­len, ob die Struk­tur sinn­voll ist.

Und es kann ganz sicher nicht erken­nen, warum ein For­mu­lar aus­sieht, als wäre es wäh­rend eines Strom­aus­falls ent­wor­fen worden.

Die viel­leicht wich­tigste Erkennt­nis des ver­gan­ge­nen Jahres lautet deshalb:

Barriere­freiheit ist kein Prüfbericht.

Barriere­freiheit ist Nutzung.

Was Unter­neh­men wirk­lich unter­schätzt haben

Nicht die Technik.

Nicht die Werkzeuge.

Nicht einmal die gesetz­li­chen Anforderungen.

Unter­schätzt wurde vor allem die kul­tu­relle Veränderung.

Plötz­lich muss­ten Desi­gner über Kon­traste sprechen.

Redak­teure über Struktur.

Mar­ke­ting­teams über Verständlichkeit.

Ent­wick­ler über Tastaturbedienung.

Und Füh­rungs­kräfte über Verantwortung.

Mit ande­ren Worten:

Barriere­freiheit ver­ließ die IT-Abteilung und tauchte über­all dort auf, wo Ent­schei­dun­gen getrof­fen werden.

Genau dort gehört sie hin.

Die viel­leicht schönste Überraschung

Viele Unter­neh­men berich­ten nach einem Jahr von einer Erkennt­nis, die eigent­lich offen­sicht­lich sein müsste.

Barriere­freiheit macht digi­tale Ange­bote besser.

Nicht nur für Men­schen mit Behinderungen.

Für alle.

Bes­sere Navi­ga­tion hilft allen.

Ver­ständ­li­chere For­mu­lare helfen allen.

Les­ba­rere Texte helfen allen.

Klare Struk­tu­ren helfen allen.

Die meis­ten Accessibility-Maßnahmen sind erstaun­lich unro­man­tisch. Sie bestehen aus Dingen wie Ord­nung, Klar­heit und Verständlichkeit.

Eigen­schaf­ten, die selten schaden.

Fazit: Das Gesetz hat seinen Job gemacht

Das BFSG hat nicht alle Pro­bleme gelöst.

Gesetze tun das selten.

Es hat aber etwas Wich­ti­ge­res erreicht:

Es hat dafür gesorgt, dass Unter­neh­men hinschauen.

Auf ihre Websites.

Auf ihre Dokumente.

Auf ihre Prozesse.

Und auf die Men­schen, die digi­tale Ange­bote nutzen.

Herz­li­chen Glück­wunsch also zum ersten Geburts­tag, BFSG.

Du hast nicht dafür gesorgt, dass alles barriere­frei gewor­den ist.

Aber du hast dafür gesorgt, dass Aus­re­den deut­lich schwe­rer gewor­den sind.

Und das ist für ein Gesetz bereits eine bemer­kens­werte Leistung.

Das Gesetz zum Nachlesen

Wie viele Geset­zes­texte ist auch das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz für die kon­krete Umset­zung nicht hilf­reich. Es bietet keine Anga­ben zu PDF-Tags oder Aria-Label. Es schafft ledig­lich die Anfor­de­run­gen, nach denen wir Desi­gne­rin­nen und Desi­gner unsere Arbeit auf­bauen müssen. Viel Spaß beim Lesen des BFSG auf der Web­seite des BMAS (Bun­des­mi­nis­te­rium für Arbeit und Soziales).

Und ein Lexicon

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Digi­ta­les und Staats­mo­der­ni­sie­rung stellt ein Lexi­kon

Digi­tale Barriere­freiheit mit amselrehhase

Bei amsel­reh­hase beschäf­ti­gen wir uns mit:

  • bar­rie­re­freiem Webdesign
  • WCAG-konformer Gestal­tung
  • Accessibility-Checks
  • bar­rie­re­freien PDFs
  • Typo­gra­fie & Lesbarkeit
  • Schu­lun­gen rund um digi­tale Barrierefreiheit

Denn gutes Design sollte nicht nur schön aussehen.

Es sollte funktionieren.

Wir ent­wi­ckeln und prüfen bar­rie­re­freie Pro­jekte. Buchen Sie uns für bar­rie­re­freie Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel! Schrei­ben Sie uns eine E‑Mail!

amsel­reh­hase | 28.06.2026

Ver­ein­fachte Zusammenfassung

Ein Jahr nach dem BFSG beschäf­ti­gen sich viele Unter­neh­men mit digi­ta­ler Barriere­freiheit. Die größ­ten Pro­bleme liegen oft nicht in der Tech­nik, son­dern in Inhal­ten, PDFs und Arbeits­ab­läu­fen. Unter­neh­men lernen, dass Barriere­freiheit kein ein­ma­li­ges Pro­jekt ist, son­dern dau­er­haft mit­ge­dacht werden muss.

Lesen Sie weitere Blog-Artikel

Im amselrehhasen-Blog lesen Sie Artikel zu Themen wie digitale Barrierefreiheit, Typografie, Contenterstellung und mehr.